Einleitung
Österreich teilt die Sprache mit Deutschland, aber nicht dessen Krypto-Steuer. Seit der Reform von 2022 gilt Krypto dort als Kapitalvermögen, und ihre Gewinne werden mit einem einheitlichen Sondersatz von 27,5 % (Kapitalertragsteuer, KESt) besteuert. Eine Überraschung für viele: dieser Satz gilt unabhängig von der Haltedauer — es gibt keine Befreiung nach einem Jahr wie im benachbarten Deutschland. Dieses Modul erklärt dir diese Logik einfach, damit du verstehst, was der Satz abdeckt, die Krypto-zu-Krypto-Nuance und wie du erklärst. Wichtig: dieser Inhalt ist pädagogisch, keine persönliche Steuerberatung — für deine Situation einen Steuerberater konsultieren.
Das Prinzip: 27,5 % KESt, egal wie lange
In Österreich werden mit Krypto realisierte Gewinne mit einem einheitlichen Sondersatz von 27,5 % (Kapitalertragsteuer, KESt) besteuert. Es ist weder der progressive Einkommenstarif noch ein Satz, der sich nach dem Betrag richtet: es ist ein fester Satz, eigen für Kapitalerträge.
Was am meisten überrascht: dieser Satz gilt unabhängig von der Haltedauer. Ob du nach drei Wochen oder nach fünf Jahren verkaufst, der Satz bleibt bei 27,5 %. Es gibt keine magische Frist, nach der der Gewinn steuerfrei wird. Das ist der große Unterschied zum benachbarten Deutschland, wo das Halten über ein Jahr den Gewinn vollständig steuerfrei stellt.
Wie in Deutschland ist mein Gewinn steuerfrei, wenn ich meine Krypto länger als ein Jahr halte.
In Wirklichkeit : Nein — in Österreich nicht. Die deutsche „Ein-Jahres“-Regel gilt hier nicht. Österreich besteuert pauschal 27,5 % egal wie lange die Haltedauer ist: drei Wochen oder zehn Jahre, es ist derselbe Satz.
Was der Satz von 27,5 % abdeckt: das einheitliche Regime seit 2022
Seit der 2022 in Kraft getretenen Reform wendet Österreich ein einheitliches Krypto-Regime an. Der Satz von 27,5 % deckt nicht nur Veräußerungsgewinne ab: er deckt auch bestimmte „laufende Einkünfte“ (current income) ab, die deine Kryptos erzeugen, etwa manche Staking- oder Lending-Belohnungen, je nach ihrer Behandlung.
Diese Vereinheitlichung erleichtert das Lesen: statt zwischen mehreren Regimen zu jonglieren, fällt der Großteil deiner Krypto-Gewinne unter einen Rahmen, zu 27,5 %. Allerdings kann das Detail je Einkunftsart variieren — beim geringsten Zweifel zu einer konkreten Belohnung prüfe deine Situation.
- Veräußerungsgewinne: mit 27,5 % besteuert.
- Bestimmte laufende Einkünfte (Staking, Lending): fallen ebenfalls unter das einheitliche Krypto-Regime.
- Regime in Kraft seit der Reform von 2022 — Krypto gilt als Kapitalvermögen.
Die Krypto-zu-Krypto-Nuance: der Tausch ist in der Regel nicht steuerpflichtig
Hier die gute Überraschung des österreichischen Systems: eine Krypto gegen eine andere zu tauschen (etwa Bitcoin gegen Ethereum) ist in der Regel kein steuerpflichtiger Vorgang. Die Steuer wird vielmehr ausgelöst, wenn du die Krypto-Welt verlässt — also bei einer Veräußerung in Euro (oder gegen ein Gut oder eine Dienstleistung).
Konkret kannst du dein Portfolio zwischen Kryptos umschichten, ohne bei jeder Bewegung Steuer auszulösen. Es ist der Ausstiegsvorgang (Verkauf gegen Euro, Zahlung in Krypto), der den steuerlichen Tatbestand bildet. Diese Vereinfachung hebt Österreich klar von Ländern wie Spanien ab, wo der Krypto-zu-Krypto-Tausch selbst steuerpflichtig ist.
Österreich vs Deutschland: gleiche Sprache, umgekehrte Logik
Deutschland: keine Steuer, wenn du länger als ein Jahr hältst, aber ein Verkauf vor einem Jahr wird zum progressiven Tarif besteuert. Österreich: 27,5 % egal wie lange — dafür ist der Krypto-zu-Krypto-Tausch in der Regel nicht steuerpflichtig, und nur der Ausstieg in Euro löst die Steuer aus.
Wie man erklärt, und die Rolle eines französischen Kontos
Als in Österreich ansässige Person erklärst du deine steuerpflichtigen Krypto-Gewinne deinem Finanzamt, in deiner Einkommensteuererklärung. Offizielle Referenzquelle bleibt das Bundesministerium für Finanzen (BMF, bmf.gv.at). Bewahre die Historie deiner Vorgänge auf (Daten, Beträge in Euro), um die Berechnung deiner Gewinne zu belegen.
Ein österreichischer Anbieter kann in bestimmten Fällen die KESt direkt an der Quelle einbehalten. Aber Deblock ist in Frankreich reguliert, nicht in Österreich: ein französisches Konto behält KEINE österreichische KESt ein. Die Folge ist einfach — es ist an dir, deine eigenen Gewinne dem Finanzamt zu erklären. Das Konto tut das nicht für dich und nimmt dir keine österreichische Pflicht ab.
Für Sonderfälle (Staking, Lending, Zahlung in Krypto) kann die Behandlung einen genauen Blick erfordern. Dieser Inhalt ist pädagogisch, keine Steuerberatung — im Zweifel bleibt ein Steuerberater der richtige Reflex.
- In Österreich ansässig = du erklärst selbst beim Finanzamt (Quelle: BMF, bmf.gv.at).
- Ein französisches Konto behält keine österreichische KESt an der Quelle ein.
- Historie der Vorgänge aufbewahren (Daten, Beträge in Euro) für die Berechnung.
Was du dir merken solltest
- 01Fester Satz von 27,5 % (KESt) auf Krypto-Gewinne, egal wie lange die Haltedauer ist.
- 02Keine „Ein-Jahres“-Regel wie in Deutschland: drei Wochen oder zehn Jahre, derselbe Satz.
- 03Eine Krypto gegen eine andere zu tauschen ist in der Regel nicht steuerpflichtig; der Ausstieg in Euro schon.
- 04Ein französisches Konto behält keine KESt ein: du erklärst selbst beim Finanzamt. Pädagogischer Inhalt, keine Steuerberatung — einen Steuerberater konsultieren.
Vereinfachte Berechnung
- Gewinn = Verkaufspreis − Anschaffungskosten (gewichteter Durchschnitt).
- Einheitlicher Satz: 27,5 % KESt auf positiven Gewinn.
- Keine Befreiung bei langer Haltedauer.
- Krypto-zu-Krypto-Tausch seit 2022 steuerpflichtig.
Regime gilt seit März 2022
Das Gesetz vom 1. März 2022 hat Kryptos den anderen Kapitaleinkünften gleichgestellt. Für Käufe davor können Übergangsregeln gelten.
Quellensteuer durch Broker
Österreichische Broker können KESt direkt einbehalten. Bei ausländischen Plattformen: Selbstdeklaration.
Verlustverrechnung
Krypto-Verluste können mit Krypto-Gewinnen des gleichen Jahres verrechnet werden.
Mit der lokalen Steuerbehörde abzustimmen. Diese Seite bleibt pädagogisch und ersetzt keine persönliche Beratung.
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