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Modul 12 von 30Fortgeschritten20 Min Lesezeit

Krypto-Steuer in Französisch-Polynesien

Ein eigenes System: keine Einkommensteuer, sondern eine Steuer auf die Tätigkeit.

In 30 Sekunden

Französisch-Polynesien hat ein eigenes Steuersystem, das sich stark vom französischen Mutterland unterscheidet: Es gibt keine Einkommensteuer für Privatpersonen. Eine Privatperson, die gelegentlich Krypto verkauft, wird daher nicht von einer Steuer auf den Veräußerungsgewinn getroffen. Wer hingegen beruflich handelt, fällt unter die lokalen Steuern auf die Tätigkeit (Transaktionssteuer und CST-NS), die auf den Bruttoumsatz erhoben werden.

Wichtige Erkenntnisse
  • 1Französisch-Polynesien hat eine weitgehende Steuerautonomie: keine Einkommensteuer für Privatpersonen und daher keine 30-%-Pauschalsteuer auf Veräußerungsgewinne.
  • 2Besteuert wird die berufliche Tätigkeit, über die Transaktionssteuer (IT) und die CST-NS, auf den Bruttoumsatz.
  • 3Eine Privatperson, die gelegentlich verkauft, hat grundsätzlich keine persönliche Steuer auf den Veräußerungsgewinn; ein Profi fällt unter die IT und die CST-NS.
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Einleitung

Die Krypto-Besteuerung in Französisch-Polynesien verwirrt oft, besonders jene, die aus dem französischen Mutterland kommen. Instinktiv stellt man sich die 30-%-Pauschalsteuer des Mutterlands vor — doch steuerlich ist Französisch-Polynesien nicht das Mutterland. Es verfügt über eine weitgehende Autonomie und hat ein eigenes System aufgebaut, in dem es schlicht keine Einkommensteuer für Privatpersonen gibt. Besteuert wird nicht das Einkommen als solches, sondern die berufliche Tätigkeit. Dieses Modul erklärt dir diese Logik einfach, damit du weißt, ob du als polynesischer Ansässiger einer Steuer unterliegst — und welcher. Wichtig: Dieser Inhalt ist pädagogisch, keine persönliche Steuerberatung — wende dich für deine Situation an die DICP oder einen lokalen Steuerberater.

01

Ein anderes System: keine Einkommensteuer, sondern eine Steuer auf die Tätigkeit

Französisch-Polynesien genießt eine weitgehende Steuerautonomie. In der Praxis hat sein System fast nichts mit dem französischen Mutterland zu tun: Es gibt keine Einkommensteuer für Privatpersonen. Eine polynesische Privatperson gibt keine Einkommensteuererklärung wie im Mutterland ab, und es gibt keine 30-%-Pauschalsteuer auf Veräußerungsgewinne.

Was Französisch-Polynesien besteuert, ist nicht das Einkommen, sondern die Tätigkeit. Zwei Hauptabgaben gelten für eine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit: die Transaktionssteuer (impôt sur les transactions, IT) und der territoriale Solidaritätsbeitrag für Selbstständige (CST-NS). Beide werden auf den Bruttoumsatz der Tätigkeit erhoben, nicht auf einen Nettogewinn oder einen einzelnen Veräußerungsgewinn.

Die Folge ist klar: Eine Privatperson, die gelegentlich Krypto verkauft, hat grundsätzlich keine Einkommensteuer auf den Gewinn zu zahlen, da es eine solche Steuer nicht gibt. Umgekehrt fällt, wer beruflich eine echte Krypto-Tätigkeit ausübt, mit der IT und der CST-NS auf seinen Bruttoumsatz, je nach Status.

  • Keine Einkommensteuer für Privatpersonen in Französisch-Polynesien.
  • Die Besteuerung zielt auf die Tätigkeit, über die Transaktionssteuer (IT) und die CST-NS.
  • Die IT und die CST-NS werden auf den BRUTTO-Umsatz der Tätigkeit erhoben, je nach Status.
Häufige Annahme

Polynesien ist Frankreich, also gilt die 30-%-Pauschalsteuer (PFU) für Krypto-Veräußerungsgewinne.

In Wirklichkeit : Nein. Französisch-Polynesien hat Steuerautonomie: Es gibt keine Einkommensteuer für Privatpersonen und daher keine 30-%-Pauschalsteuer auf Veräußerungsgewinne. Besteuert wird die berufliche Tätigkeit, über die Transaktionssteuer (IT) und die CST-NS, auf den Bruttoumsatz.

02

Privatperson oder Profi: womit jeder konfrontiert ist

In Französisch-Polynesien lautet die ganze Frage nicht „wie lange du gehalten hast" oder „wie viel du verdient hast", sondern „handelst du als Privatperson oder als Profi?". Diese Unterscheidung entscheidet, ob eine lokale Steuer gilt.

Die Privatperson, die ihr eigenes Vermögen verwaltet und gelegentlich Krypto verkauft, übt keine berufliche Tätigkeit aus. Da es keine Einkommensteuer gibt, wird ihr Gewinn grundsätzlich nicht von einer persönlichen Steuer auf den Veräußerungsgewinn getroffen. Der Profi hingegen übt eine organisierte, regelmäßige Tätigkeit aus: Er fällt unter die lokalen Steuern auf die Tätigkeit.

  • Privatperson (Verwaltung des eigenen Vermögens, gelegentlicher Verkauf): keine Einkommensteuer, daher grundsätzlich keine persönliche Steuer auf den Veräußerungsgewinn.
  • Profi (organisierte, regelmäßige, strukturierte Tätigkeit): fällt unter die Transaktionssteuer (IT) und die CST-NS.
  • Die IT und die CST-NS treffen den Bruttoumsatz der Tätigkeit, nicht den einfachen Gewinn einer Privatperson.
  • Die Grenze Privatperson / Profi hängt von deinem Status und der Realität deiner Tätigkeit ab — im Zweifel frage die DICP.
03

Die lokale Währung (XPF) und die Prüfung bei der DICP

Erster praktischer Reflex: In Französisch-Polynesien ist die Währung nicht der Euro, sondern der CFP-Franc (XPF). Deine Schwellen, Beträge und Pflichten werden in XPF beurteilt, nicht in Euro. Ein Detail, das die konkrete Lesart deiner Situation verändert.

Zweiter Reflex: Das lokale Steuersystem ist spezifisch und entwickelt sich weiter. Statt Regeln des Mutterlands zu übertragen, die nicht gelten, prüfe deine Situation bei der offiziellen Quelle, der DICP (Direction des impôts et des contributions publiques de Polynésie française).

Key insight

XPF, nicht Euro — und die DICP ist maßgebend

Die lokale Währung ist der CFP-Franc (XPF), nicht der Euro: rechne für deine Beträge und Pflichten in XPF. Und da die polynesische Steuer ein eigenes System ist, ist die einzige zuverlässige Referenz die DICP (Direction des impôts et des contributions publiques de Polynésie française). Im Zweifel ist sie die Stelle, die du fragen solltest.

04

Deine Pflichten und die Rolle eines französischen Kontos

Als Ansässiger in Französisch-Polynesien liegt es an dir, deinen Status zu kennen und deine lokalen Pflichten zu erfüllen. Bist du eine bloße Privatperson, schützt dich das Fehlen einer Einkommensteuer grundsätzlich vor einer persönlichen Steuer auf deine Veräußerungsgewinne; übst du eine berufliche Tätigkeit aus, fällst du unter die Transaktionssteuer (IT) und die CST-NS und musst sie nach den Regeln der DICP erklären.

Deblock ist in Frankreich (Mutterland) reguliert, nicht in Französisch-Polynesien. Das ändert nichts an deiner lokalen Pflicht: Das Konto erklärt nicht an deiner Stelle und beseitigt keine polynesische Pflicht. Ein französisches Konto bleibt ein einfaches Werkzeug, um Krypto zu kaufen, zu verkaufen und zu halten — es liegt an dir, deine eigenen Aufzeichnungen zu führen.

Der richtige Reflex ist daher, die Historie deiner Operationen (Daten, Beträge in XPF) aufzubewahren und dich bei dem geringsten Zweifel an deinem Status an die DICP oder einen lokalen Steuerberater zu wenden. Offizielle Quelle: DICP (Direction des impôts et des contributions publiques de Polynésie française).

  • Privatperson = keine Einkommensteuer, daher grundsätzlich keine persönliche Steuer auf den Veräußerungsgewinn; Profi = IT + CST-NS zu erklären.
  • Deblock, im französischen Mutterland reguliert, erklärt in Französisch-Polynesien nie an deiner Stelle.
  • Bewahre die Historie deiner Operationen (Daten, Beträge in XPF) auf, um deine Situation zu belegen.
  • Bei dem geringsten Zweifel prüfe bei der DICP oder konsultiere einen lokalen Steuerberater.
Wichtige Erkenntnisse

Was du dir merken solltest

  • 01Französisch-Polynesien hat eine weitgehende Steuerautonomie: keine Einkommensteuer für Privatpersonen und daher keine 30-%-Pauschalsteuer auf Veräußerungsgewinne.
  • 02Besteuert wird die berufliche Tätigkeit, über die Transaktionssteuer (IT) und die CST-NS, auf den Bruttoumsatz.
  • 03Eine Privatperson, die gelegentlich verkauft, hat grundsätzlich keine persönliche Steuer auf den Veräußerungsgewinn; ein Profi fällt unter die IT und die CST-NS.
  • 04Lokale Währung = CFP-Franc (XPF), nicht Euro. Polynesischer Ansässiger = du prüfst bei der DICP; Deblock erklärt nicht für dich. Pädagogischer Inhalt, keine Steuerberatung.
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So wird deine Krypto bei dir zu Hause besteuert

Jedes Land, in dem Deblock verfügbar ist, hat seine eigene Steuerlogik. Dieser Abschnitt liefert einen pädagogischen Anker vor jeder Simulation. Dein realer Fall hängt von Steuerwohnsitz, Jahresvolumen und Status ab.

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Artikel 150 VH bis

Frankreich: 30 % Pauschalsteuer mit Freigrenze bei 305 € Veräußerungen

Für eine in Frankreich steuerlich ansässige Privatperson löst der Verkauf von Krypto gegen Euro, das Bezahlen mit Krypto oder die Umwandlung in Waren/Dienstleistungen eine Besteuerung aus. Krypto-zu-Krypto-Tauschvorgänge sind grundsätzlich neutral.

Vereinfachte Berechnung

  • Bei jährlichen Veräußerungen ≤ 305 € : keine Steuer.
  • Gewinn = Veräußerungspreis − gewichteter Gesamtanschaffungspreis des Portfolios.
  • Standardmäßig 30 % Pauschalsteuer: 12,8 % Einkommensteuer + 17,2 % Sozialabgaben.
  • Wahloption: progressiver Einkommensteuertarif, falls günstiger.
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Haltedauer365 Tage
Bruttogewinn
1.000 €
Angewandter Satz
30 %
Geschätzte Steuer
300 €
Netto nach Steuer
1.700 €

⚠️ Pädagogische Schätzung. Dein realer Fall hängt vom Haushalt, den Operationen ab und kann sich ändern.

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Die Finanzverwaltung betrachtet Gesamtveräußerungspreis, Gesamtanschaffungskosten und Gesamtportfoliowert zum Veräußerungszeitpunkt — nicht Zeile für Zeile pro Coin.

Mit der lokalen Steuerbehörde abzustimmen. Diese Seite bleibt pädagogisch und ersetzt keine persönliche Beratung.

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