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Modul 12 von 30Fortgeschritten20 Min Lesezeit

Krypto-Steuer in Griechenland

Kein endgültiges Krypto-Gesetz: ein indikativer Satz von ~15 %, noch vorläufig.

In 30 Sekunden

Griechenland hat noch keinen krypto-spezifischen Steuerrahmen. Bis zu einer eigenen Gesetzgebung lautet die indikative Behandlung ~15 % Veräußerungsgewinnsteuer (der Satz für die Übertragung von Wertpapieren). Dieser Satz ist indikativ und vorläufig: Er kann sich ändern, sobald ein Krypto-Gesetz verabschiedet wird. Mit der AADE überprüfen.

Wichtige Erkenntnisse
  • 1Griechenland hat noch keinen spezifischen, endgültigen Krypto-Steuerrahmen.
  • 2Bis zu einem eigenen Gesetz lautet die indikative Behandlung ~15 % auf den realisierten Gewinn — ein vorläufiger Anhaltspunkt, keine Gewissheit.
  • 3Diese ~15 % können sich ändern, sobald ein Krypto-Gesetz verabschiedet wird: bleibe auf dem Laufenden und prüfe vor jeder Erklärung.
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Einleitung

Die griechische Krypto-Besteuerung ist ein Sonderfall, weil sie noch nicht wirklich niedergeschrieben ist. Bis heute hat Griechenland keinen krypto-spezifischen Steuerrahmen verabschiedet. In Ermangelung einer eigenen Gesetzgebung ist die am häufigsten genannte Behandlung ein Veräußerungsgewinnsatz von ~15 %, in Analogie zu jenem für die Übertragung von Wertpapieren und beweglichem Vermögen. Aber Vorsicht: Diese 15 % sind indikativ und vorläufig. Sie sind keineswegs eine in Stein gemeißelte Regel und könnten sich ändern, sobald ein spezifisches Krypto-Gesetz verabschiedet wird. Dieses Modul erklärt dir diese unsichere Lage einfach, damit du weißt, was zu erwarten ist und wo du nachprüfen kannst. Wichtig: Dieser Inhalt ist pädagogisch, keine persönliche Steuerberatung — angesichts der Unsicherheit prüfe die aktuellen Hinweise der AADE oder einen griechischen Steuerberater.

01

Das Prinzip: noch kein endgültiger Krypto-Rahmen

Das Erste, was man verstehen muss, ist, dass es in Griechenland noch keinen spezifischen, endgültigen Steuerrahmen für Kryptowährungen gibt. Kein eigenes Gesetz hat klar geregelt, wie die Krypto-Gewinne von Privatpersonen besteuert werden.

Bis zu dieser eigenen Gesetzgebung ist die am häufigsten verwendete indikative Behandlung ein Veräußerungsgewinnsatz von ~15 %, in Analogie zu jenem für die Übertragung von Wertpapieren und beweglichem Vermögen. Es ist ein Anhaltspunkt, keine Gewissheit.

Du solltest diese 15 % also als vorläufige Angabe lesen, nicht als feste Regel. Solange kein spezifisches Krypto-Gesetz verabschiedet ist, bleibt die tatsächliche Behandlung offen für Präzisierungen und Änderungen. Die zu verfolgende offizielle Quelle ist die AADE (die unabhängige Behörde für öffentliche Einnahmen, AADE.gr).

  • Bis heute kein spezifischer, endgültiger Krypto-Steuerrahmen in Griechenland.
  • Bis zu einem eigenen Gesetz indikative Behandlung: ~15 % auf den Veräußerungsgewinn (Satz für die Übertragung von Wertpapieren).
  • Diese ~15 % sind indikativ und vorläufig: Sie können sich ändern, sobald ein Krypto-Gesetz verabschiedet wird.
  • Zu verfolgende offizielle Quelle: AADE (AADE.gr).
Häufige Annahme

In Griechenland gibt es ein klares, endgültiges Krypto-Gesetz, das die Besteuerung festlegt.

In Wirklichkeit : Noch nicht. Bis heute hat Griechenland keinen krypto-spezifischen Steuerrahmen. Der oft genannte Satz von ~15 % ist nur indikativ, in Analogie übernommen, und er kann sich ändern, sobald ein eigenes Gesetz verabschiedet wird. Mit der AADE überprüfen.

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Worauf sich diese ~15 % beziehen würden

Wenn diese indikative Behandlung gilt, würden sich die ~15 % auf den realisierten Gewinn beziehen: die Differenz zwischen dem, was du beim Verkauf einnimmst, und dem, was dich die Anschaffung gekostet hat. Nicht auf den gesamten eingenommenen Betrag und nicht auf eine Krypto, die in deinem Portfolio nur gestiegen ist, ohne verkauft zu werden.

Auch hier bleiben, solange der Rahmen nicht festgelegt ist, diese Konturen zu bestätigen. Das ist ein weiterer Grund, eine genaue Aufzeichnung deiner Operationen zu führen.

  • Die indikativen ~15 % würden sich auf den realisierten Gewinn beziehen, nicht auf den eingenommenen Gesamtbetrag.
  • Der Veräußerungsgewinn = Verkaufspreis minus Anschaffungspreis.
  • Ein bloßer, nicht verkaufter Anstieg (nicht realisierter Gewinn) ist kein realisierter Gewinn.
  • Diese Konturen bleiben zu bestätigen, solange kein eigenes Krypto-Gesetz verabschiedet ist: Bewahre die Historie deiner Operationen auf (Daten, Beträge in €).
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Warum auf dem Laufenden bleiben: ein sich entwickelnder Rahmen

Die griechische Lage ist im Fluss. Da noch kein spezifisches Krypto-Gesetz die Frage geregelt hat, kann die Behandlung jederzeit präzisiert, ergänzt oder geändert werden. Der heute genannte Satz von ~15 % könnte bestätigt, angepasst oder durch eine eigene Krypto-Regelung ersetzt werden.

In diesem Zusammenhang ist der richtige Reflex, die Regel nie als gegeben zu betrachten und den Stand des Rechts vor jeder Erklärung zu prüfen.

Key insight

Ein vorläufiger Rahmen: prüfe, bevor du erklärst

Solange kein eigenes Krypto-Gesetz verabschiedet ist, behandle die ~15 % als vorläufige Angabe, nicht als Gewissheit. Prüfe vor jeder Erklärung die aktuellen Hinweise der AADE (AADE.gr) oder konsultiere einen griechischen Steuerberater. Hier ist es die Unsicherheit, die deine Vorsicht leiten sollte.

04

Bei der AADE erklären und die Rolle eines französischen Kontos

In Griechenland liegt es an dir, dem Ansässigen, deine Gewinne je nach der zum Zeitpunkt deiner Erklärung geltenden Behandlung korrekt bei der AADE zu erklären. Da der Rahmen noch unsicher ist, ist der wesentliche Reflex, die anwendbare Regel zu prüfen und alle deine Belege aufzubewahren.

Deblock ist in Frankreich reguliert, nicht in Griechenland. Das ändert nichts an deiner Pflicht: Das Konto erklärt nicht an deiner Stelle und beseitigt keine griechische Steuerpflicht. Als griechischer Ansässiger liegt es an dir, die anwendbare Behandlung zu bestimmen und deine eigenen Gewinne zu erklären.

Da der griechische Krypto-Rahmen nicht festgelegt ist, bewahre die Historie deiner Operationen auf (Daten, Beträge in €) und prüfe angesichts der Unsicherheit die aktuellen Hinweise der AADE oder konsultiere einen griechischen Steuerberater, bevor du erklärst. Offizielle Quelle: AADE (AADE.gr).

  • Du erklärst selbst bei der AADE je nach der zum Zeitpunkt deiner Erklärung geltenden Behandlung.
  • Deblock, in Frankreich reguliert, erklärt nie an deiner Stelle.
  • Bewahre die Historie deiner Operationen auf (Daten, Beträge in €).
  • Prüfe angesichts der Unsicherheit die aktuellen Hinweise der AADE oder konsultiere einen griechischen Steuerberater.
Wichtige Erkenntnisse

Was du dir merken solltest

  • 01Griechenland hat noch keinen spezifischen, endgültigen Krypto-Steuerrahmen.
  • 02Bis zu einem eigenen Gesetz lautet die indikative Behandlung ~15 % auf den realisierten Gewinn — ein vorläufiger Anhaltspunkt, keine Gewissheit.
  • 03Diese ~15 % können sich ändern, sobald ein Krypto-Gesetz verabschiedet wird: bleibe auf dem Laufenden und prüfe vor jeder Erklärung.
  • 04Griechischer Ansässiger = du erklärst selbst bei der AADE; Deblock tut das nicht. Pädagogischer Inhalt, keine Steuerberatung — angesichts der Unsicherheit mit der AADE oder einem griechischen Steuerberater überprüfen.

Vereinfachte Berechnung

  • Indikativer Satz: 15 % auf den Krypto-Gewinn.
  • Bisher kein jährlicher Freibetrag.
  • Erklärung im Formular E1 (Kapitaleinkünfte).
  • Berufsregime möglich bei wiederholtem Handel oder organisierter Tätigkeit.

Unvollständiger Rahmen

AADE hat verstreute Rundschreiben veröffentlicht, aber kein konsolidiertes Gesetz. Sätze und Pflichten können sich 2025-2026 schnell ändern.

Vorsichtige Haltung

Viele griechische Steuerberater empfehlen, Krypto-Gewinne analog zu beweglichen Gewinnen mit 15 % zu deklarieren.

Keine Haltedauer-Befreiung

Anders als Deutschland oder Portugal ist keine Steuervergünstigung bei langer Haltedauer kodifiziert.

Mit der lokalen Steuerbehörde abzustimmen. Diese Seite bleibt pädagogisch und ersetzt keine persönliche Beratung.

QuellenAADE.gr
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