Einleitung
Viele nehmen an, dass in Saint-Pierre und Miquelon, „weil es Frankreich ist", die Pauschalsteuer (PFU) von 30 % gilt. Das ist falsch. Die Gebietskörperschaft hat Steuerautonomie: Sie übernimmt nicht die festländische Besteuerung, sondern erhebt ihre eigene lokale progressive Einkommensteuer. Ein Krypto-Veräußerungsgewinn wird daher von diesem lokalen Tarif behandelt, nicht von der PFU. Dieses Modul erklärt dir dieses Prinzip einfach, wie sich ein Gewinn darin einfügt und warum die Zahl, die du hier liest, nur indikativ bleibt. Wichtig: Dieser Inhalt ist pädagogisch, keine persönliche Steuerberatung — wegen der lokalen Autonomie prüfe deine Situation beim Steuerdienst der Gebietskörperschaft oder bei einem Steuerberater.
Das Prinzip: Steuerautonomie, keine Pauschalsteuer
Saint-Pierre und Miquelon ist eine französische Überseegebietskörperschaft mit Steuerautonomie. In der Praxis bedeutet das, dass sie die in Paris beschlossenen Steuern nicht automatisch übernimmt: Sie beschließt und wendet ihre eigene lokale Besteuerung an.
Erste direkte Folge: Die Pauschalsteuer (PFU, oder „Flat Tax" von 30 %), die in Festlandfrankreich auf Krypto-Veräußerungsgewinne angewendet wird, gilt hier NICHT. Es gibt in Saint-Pierre und Miquelon keinen Pauschalsatz von 30 %.
Stattdessen erhebt die Gebietskörperschaft ihre eigene lokale progressive Einkommensteuer. Es ist dieser lokale Tarif — und nicht die festländische Regel —, der den Rahmen für die Besteuerung von Einkünften bildet, einschließlich grundsätzlich eines Krypto-Veräußerungsgewinns. Offizielle Quelle: der öffentliche Dienst der Gebietskörperschaft (service-public.fr).
- Überseegebietskörperschaft mit Steuerautonomie: Sie entscheidet über ihre eigene Besteuerung.
- Die festländische Pauschalsteuer von 30 % (PFU) gilt in Saint-Pierre und Miquelon nicht.
- Eine lokale progressive Einkommensteuer bildet den Rahmen.
Weil es Frankreich ist, gilt die Pauschalsteuer (PFU) von 30 % auch in Saint-Pierre und Miquelon.
In Wirklichkeit : Nein. Saint-Pierre und Miquelon hat Steuerautonomie und erhebt ihre eigene lokale progressive Einkommensteuer: Es ist nicht die festländische PFU, die gilt.
Wie ein Veräußerungsgewinn nach dem lokalen Tarif behandelt wird
Da die Pauschalsteuer nicht gilt, wird ein Krypto-Veräußerungsgewinn grundsätzlich von der lokalen progressiven Einkommensteuer der Gebietskörperschaft erfasst. „Progressiv" bedeutet, dass der Satz vom Einkommensniveau abhängt: Er steigt in Stufen, statt ein einziger Satz für alle zu sein.
Um eine REIN pädagogische Größenordnung zu geben, können wir mit einem indikativen Durchschnitt von rund 22 % veranschaulichen. Betone das Wort „indikativ": Das ist weder ein offizieller noch ein garantierter Satz, nur ein Anhaltspunkt zur Vorstellung. Der tatsächliche Satz, der für dich gilt, hängt vom geltenden lokalen Tarif und von deiner Situation ab.
- Ein Krypto-Veräußerungsgewinn fällt grundsätzlich unter die lokale progressive Einkommensteuer.
- „Progressiv" = der Satz steigt mit dem Einkommen in Stufen, kein einziger Satz.
- Indikativer Durchschnitt ~22 % zu rein pädagogischen Zwecken — kein offizieller Satz.
- Der tatsächliche Satz hängt vom lokalen Tarif und deiner persönlichen Situation ab.
Warum die Zahl nur indikativ ist
Die oben genannten ~22 % sind nicht wörtlich zu nehmen. Es ist ein pädagogischer Durchschnitt, der einen Eindruck von der Größenordnung geben soll, keine offizielle Berechnung ersetzen.
Da die Gebietskörperschaft ihre eigene Besteuerung hat, kann sich der Tarif ändern, und dein effektiver Satz hängt von deiner Situation ab (Einkommensniveau, Haushaltszusammensetzung usw.). Für eine verlässliche Zahl musst du dich auf den geltenden lokalen Tarif beziehen — nicht auf einen im Internet gefundenen Durchschnitt.
Prüfe vor Ort
Die ~22 % sind ein indikativer, pädagogischer Durchschnitt, kein offizieller Satz. Wegen der Steuerautonomie der Gebietskörperschaft ist die einzige verlässliche Zahl der geltende lokale Tarif, angewendet auf deine Situation. Bei dem geringsten Zweifel prüfe beim Steuerdienst der Gebietskörperschaft oder bei einem Steuerberater.
Beim lokalen Dienst erklären, und die Rolle eines französischen Kontos
In Saint-Pierre und Miquelon liegt es an dir, dem Ansässigen, deine Gewinne korrekt beim lokalen Steuerdienst der Gebietskörperschaft zu erklären, nach ihrer lokalen progressiven Einkommensteuer. Du erklärst nicht über die festländische Pauschalsteuer, sondern im lokalen Rahmen.
Deblock ist in Frankreich reguliert, aber das ändert nichts an deiner Pflicht: Das Konto erklärt nicht an deiner Stelle und beseitigt keine lokale Steuerpflicht. Als Ansässiger der Gebietskörperschaft liegt es an dir, deine Besteuerung zu bestimmen und deine eigenen Gewinne beim lokalen Dienst zu erklären.
Da die Besteuerung lokal ist und vom Festland abweichen kann, ist der richtige Reflex, die Historie deiner Operationen (Daten, Beträge) aufzubewahren und bei dem geringsten Zweifel den Steuerdienst der Gebietskörperschaft oder einen Steuerberater zu konsultieren. Offizielle Quelle: der öffentliche Dienst der Gebietskörperschaft (service-public.fr).
- Du erklärst selbst beim lokalen Steuerdienst, nach der lokalen progressiven Einkommensteuer.
- Keine Erklärung über die festländische Pauschalsteuer: Es gilt der lokale Rahmen.
- Deblock, in Frankreich reguliert, erklärt nie an deiner Stelle.
- Bei dem geringsten Zweifel prüfe beim Steuerdienst der Gebietskörperschaft oder bei einem Steuerberater.
Was du dir merken solltest
- 01Saint-Pierre und Miquelon hat Steuerautonomie: Die festländische Pauschalsteuer von 30 % (PFU) gilt dort nicht.
- 02Ein Krypto-Veräußerungsgewinn fällt unter die lokale progressive Einkommensteuer der Gebietskörperschaft.
- 03Der Durchschnitt von rund 22 % ist rein indikativ und pädagogisch; der tatsächliche Satz hängt vom lokalen Tarif und deiner Situation ab.
- 04Ansässiger der Gebietskörperschaft = du erklärst selbst beim lokalen Steuerdienst; Deblock tut das nicht. Pädagogischer Inhalt, keine Steuerberatung — prüfe beim lokalen Steuerdienst oder bei einem Steuerberater.
Compare tax rules by jurisdiction
Krypto-Steuern nach Land
So wird deine Krypto bei dir zu Hause besteuert
Jedes Land, in dem Deblock verfügbar ist, hat seine eigene Steuerlogik. Dieser Abschnitt liefert einen pädagogischen Anker vor jeder Simulation. Dein realer Fall hängt von Steuerwohnsitz, Jahresvolumen und Status ab.
Frankreich: 30 % Pauschalsteuer mit Freigrenze bei 305 € Veräußerungen
Für eine in Frankreich steuerlich ansässige Privatperson löst der Verkauf von Krypto gegen Euro, das Bezahlen mit Krypto oder die Umwandlung in Waren/Dienstleistungen eine Besteuerung aus. Krypto-zu-Krypto-Tauschvorgänge sind grundsätzlich neutral.
Vereinfachte Berechnung
- Bei jährlichen Veräußerungen ≤ 305 € : keine Steuer.
- Gewinn = Veräußerungspreis − gewichteter Gesamtanschaffungspreis des Portfolios.
- Standardmäßig 30 % Pauschalsteuer: 12,8 % Einkommensteuer + 17,2 % Sozialabgaben.
- Wahloption: progressiver Einkommensteuertarif, falls günstiger.
Gib deine Zahlen ein und vergleiche die geschätzte Steuer für die oben gewählte Jurisdiktion. Nur pädagogisch, keine Steuerberatung.
⚠️ Pädagogische Schätzung. Dein realer Fall hängt vom Haushalt, den Operationen ab und kann sich ändern.
Mit einem Deblock-Konto testenPauschalsteuer / PFU
30 % insgesamt, ohne Freibetrag. Einfach zu berechnen, Standardmodus im Simulator.
Progressionsoption
Seit 2019 verfügbar. Nur sinnvoll bei sehr niedrigem Grenzsteuersatz oder bei verrechenbaren Verlusten.
Globales Portfolio
Die Finanzverwaltung betrachtet Gesamtveräußerungspreis, Gesamtanschaffungskosten und Gesamtportfoliowert zum Veräußerungszeitpunkt — nicht Zeile für Zeile pro Coin.
Mit der lokalen Steuerbehörde abzustimmen. Diese Seite bleibt pädagogisch und ersetzt keine persönliche Beratung.
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